Gültigkeit von Kassenrezepten
Die Behandlung muss spätestens 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum des Rezeptes begonnen werden.
Behandlungsunterbrechung
Rezepte dürfen maximal für 14 Tage unterbrochen werden.
Bei der AOK verliert das Rezept die Gültigkeit nach 28 Tagen Unterbrechung.
Rezeptgebühr
Für jede Behandlung wird 10% Eigenanteil berechnet und für das Rezept fällt 10,00 Euro Rezeptgebühr an. Wir ziehen die Rezeptgebühr am Beginn einer Behandlungsserie ein.
Die Gebühr ist Teil unserer Bezahlung. Der Betrag wird uns von der Krankenkasse nicht ausbezahlt.